Der Vorschlag für eine Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz) wurde Ende 2020 eingebracht (Vorgang 2020/0340/COD). Er wurde am 30. Mai 2022 offiziell verabschiedet und wird ab dem 24. September 2023 anwendbar sein. Der DGA zielt darauf ab, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken. Es soll neue EU-Regeln für die Neutralität von Datenmarktplätzen schaffen und die Wiederverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors erleichtern.