Behördenkommunikation
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Behördenkommunikation

Behördenkommunikation – Wir erledigen das für Sie!

Behördenkommunikation – Wir erledigen das für Sie!

Behördenkommunikation – Worauf es ankommt

Sie haben Post von der Aufsichtsbehörde bekommen? Gab es Beschwerden von Betroffenen oder hat Ihnen die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld angedroht? Oder planen Sie die Einführung eines neues Geschäftsmdells und wollen sich hierzu proaktiv mit der zuständigen Aufsichtsbehörde abstimmen? Mit Wirksamwerden der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde die Rolle der Aufsichtsbehörden deutlich gestärkt: Allein Art. 57 DSGVO sieht eine ganze Reihe wichtiger Aufgaben vor und auch an vielen anderen Stellen gibt die DSGVO den Aufsichtsbehörden weitreichende Kompetenzen. Unsere Erfahrung hat gezeigt: Eine enge Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und ein kooperativer Umgang sind dabei bares Geld wert.

Was wir für Sie tun können

Wir unterstützen Sie in allen Aspekten der Behördenkommunikation:

  • Kommunikation und Verhandlung mit der Aufsichtsbehörde,
  • Erstellung von Schriftsätzen,
  • Begleitung bei Vor-Ort-Terminen,
  • Erstellen fachgerechter Lösungen zur Behebung des Problems.
  • Gegebenfalls Vertretung vor Gericht. 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.