eIDAS-Verordnung 2.0 (eIDAS-VO-Änderungs-Entwurf)
eIDAS-Verordnung 2.0 (eIDAS-VO-Änderungs-Entwurf)

eIDAS-Verordnung 2.0 (eIDAS-VO-Änderungs-Entwurf)

Die Verordnung über elektronische Identitäten und Vertrauensdienste (VO EU 910/2014) wurde bereits in 2016 anwendbar. Sie bildet einen unionsweit verbindlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierungs- und Sicherungsverfahren. Mitte 2021 legte die EU-Kommission einen Reformvorschlag vor (Vorgang 2021/0136/COD). Darin enthalten ist ein Vorschlag zur neuen Europäischen digitalen Identität (EUid), einer Art digitaler Brieftasche, in der die nationale elektronische Identität (eID) hinterlegt ist, wo aber auch Nachweise anderer persönlicher Attribute gespeichert werden können (Führerschein, Zeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden). Ziel soll es sein, als Nutzender online auf Dienste zugreifen können, ohne private Identifizierungsmethoden nutzen oder unnötig personenbezogene Daten weitergeben zu müssen und somit volle Kontrolle über die Daten zu erhalten, die Nutzende weitergeben.