Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Planung, Durchführung, Bericht der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Wir machen das für Sie!

Sie nehmen eine systematische und umfassende Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten oder eine systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen vor, die wiederum als Grundlage für ihre unternehmerischen Entscheidungen dient?

Was ist eine DSFA?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung sind Sie in diesen und weiteren Fällen verpflichtet, eine umfassende und strukturierte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Dies gilt jedenfalls immer dann, wenn ihre Datenverarbeitungsvorgänge voraussichtlich hohe Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen bergen. Die Pflicht zur Durchführung einer DSFA kann somit grundsätzlich auch Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation treffen.

Was wir für Sie tun können

Unsere Rechts- und IT-SicherheitsexpertInnen übernehmen die gesamte Durchführung und Dokumentation von Datenschutz-Folgenabschätzungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Ihre Vorteile auf einen Blick:  

  • Überwachung der Durchführung einzelner Datenschutz-Folgenabschätzungen,
  • Überprüfung DSFA-relevanter Dokumentationen,
  • Beratung und Unterstützung Ihres Unternehmens oder ihres internen Datenschutzbeauftragten, sowie
  • Begleitung bei der Auswahl von Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM).

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung der DSFA oder haben allgemeine Fragen? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Ein Kommentar

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