Am 21. April 2021 schlug die EU-Kommission eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) vor (Vorgang 2021/0106/COD). Der Vorschlag wird nun von den Mitgesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem Rat (EU-Mitgliedstaaten), erörtert. Im Rat haben die Verhandlungen begonnen, um einen gemeinsamen Standpunkt der Mitgliedstaaten zu finden. Der AIA zielt auf die Regulierung von Systemen und Praktiken im Bereich Künstlicher Intelligenz ab. Es soll ein robuster und flexibler Rechtsrahmen geschaffen werden, der den Umgang mit KI und automatischen Entscheidungsfindungssystemen vertrauenswürdig und sicher gestaltet.