Der Vorschlag (Vorgang 2022/0047/COD) für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) wurde am 24. Februar 2022 in das offizielle Gesetzgebungsverfahren der EU (COM(2022) 68) eingebracht. Der Data Act wurde am 22. Dezember 2023 veröffentlicht. Die Verordnung gilt ab dem 12. September 2025. Die Verpflichtung gemäß Art. 3 Abs. 1 DA gilt für vernetzte Produkte und die mit ihnen verbundenen Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht wurden.
Der Data Act enthält unter anderem Regelungen für
- ein Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten,
- ein Verbot unfairer Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen,
- ein Recht auf Datenzugang und -nutzung durch öffentliche Stellen,
- eine Erleichterung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (insb. Cloud- und Edge-Anbieter) sowie
- Anforderungen an die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten sowie an die internationale Datenübertragung.