Die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 wurde bereits 2016 verabschiedet und kommt seit 2018 unionsweit zu Anwendung.
Sie trifft Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und wird durch spezielleres Recht auf Unionsebene (zB JI-RL 2016/680) und nationaler Ebene (zB Bundesdatenschutzgesetz) ergänzt. Sie ist ein wesentlicher Grundpfeiler des europäischen Datenrechts und europäischen Datenwirtschaftsrechts.