Ende März 2022 wurde zwischen dem Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine politische Einigung über den Digital Markets Act (Vorgang 2020/0374/COD) erzielt. Diese Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkt) wurde Ende 2022 beschlossen und zum 2. Mai 2023 anwendbar sein. Der DMA wird bestimmte Praktiken großer Plattformen, die als „Gatekeeper“ fungieren, verbieten und die Kommission in die Lage versetzen, Marktuntersuchungen durchzuführen und nicht konformes Verhalten zu sanktionieren.