Die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) wurde Ende 2022 verabschiedet werden und zum 17. Februar 2024 anwendbar werden. Der DSA richtet sich an Anbieter von Vermittlungsdiensten (z.B. Internetdienstleister, Cloud-Anbieter, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen sowie Online-Marktplätze). Es deckt eine Reihe von Fragen ab, unter anderem
- ein Verbot von gezielter Werbung, die sich an Minderjährige richtet oder auf besonderen Datenkategorien beruht;
- ein Verbot irreführender Praktiken und Schnittstellen;
- Sorge für mehr Transparenz bei den Parametern für die Empfehlung, Kuratierung oder Priorisierung von Inhalten für Nutzer;
- Pflicht zu „Notice and Action“-Verfahren, um die Meldung und Entfernung illegaler Online-Inhalte zu ermöglichen und zu
- „Know your business customer“-Anforderungen für Online-Marktplätze, um die Zuverlässigkeit von Händlern zu gewährleisten.