Die Verordnung über elektronische Identitäten und Vertrauensdienste (VO EU 910/2014) wurde bereits in 2016 anwendbar. Sie bildet einen unionsweit verbindlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierungs- und Sicherungsverfahren. Mitte 2021 legte die EU-Kommission einen Reformvorschlag vor (Vorgang 2021/0136/COD). Die Verordnung 2024/1183 zur Änderung der VO EU 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität wurde am 11. April 2024 verabschiedet und am 30. April 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie trat 20 trage danach in Kraft. Die konsolidierte Fassung der eIDAS, oft eiDAS 2.0 genannt, ist ebenfalls bereits veröffentlicht.
Durch die Änderungen wird die Europäischen digitalen Identität (EUid) eingeführt, einer Art digitaler Brieftasche, in der die nationale elektronische Identität (eID) hinterlegt ist, wo aber auch Nachweise anderer persönlicher Attribute gespeichert werden können (Führerschein, Zeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden). Ziel soll es sein, als Nutzender online auf Dienste zugreifen können, ohne private Identifizierungsmethoden nutzen oder unnötig personenbezogene Daten weitergeben zu müssen und somit volle Kontrolle über die Daten zu erhalten, die Nutzende weitergeben.