Die Datenschutz-Grundverordnung setzt für bestimmte Fälle zwingend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten voraus. Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist im Wesentlichen durch seine Aufgabe, Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und deren Beschäftigte im Hinblick auf ihre Pflichten zu unterrichten und zu beraten sowie die Einhaltung des Datenschutzes zu überwachen. Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört es nicht, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu realisieren, vielmehr kommt ihm eine unabhängige Unterstützungs- und Kontrollinstanz zu.
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter besteht nur in folgenden Fällen:
- Es sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogene Daten im Unternehmen beschäftigt
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
- Das Unternehmen ist nach DSGVO verpflichtet, eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
- Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung.
Checkliste
- Entscheidung über die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Prüfung, ob eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen DSB besteht (s.o).
- Auswahl eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Die Auswahl des Datenschutzbeauftragten sollte mit größter Sorgfalt erfolgen, weil die Abberufung grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen zulässig ist und ggf. ein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz zu beachten ist
- Entscheidung über internen oder externen DSB
- Prüfung der technischen und rechtlichen Fachkenntnisse
- Prüfung der Unabhängigkeit
- Durchführung der Bestellung des Datenschutzbeauftragten
- Bestellung des DSB (schriftlich) bei der zuständigen ASB
- Pflichten und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Der Datenschutzbeauftragte hat nach der DSGVO wichtige Aufgaben:
- Er ist verpflichtet, Unternehmen über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten aufzuklären und deren Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen.
- Er ist erster Ansprechpartner für die Anfragen von verantwortlichen Behörden und Betroffenen.
- Er führt das Verarbeitungsverzeichnis (früher Verfahrensverzeichnis).
- Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
- Er ist Ansprechpartner für Geschäftsführung, Mitarbeiter und Vertrieb und Marketing in allen Fragen im Umgang mit Nutzer- und Kundendaten.
- Abberufung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Widerruf der Bestellung nur aus wichtigem Grund möglich
- Einvernehmliche Aufhebung der Bestellung möglich
- Amtsniederlassung durch den DSB
Bei Fragen rund um die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder allen anderen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, können Sie uns gerne hier kontaktieren. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!