Das Landgericht Lübeck (Urteil vom 17.1.2022, Az. 10 O 387/21) hat entschieden, dass Twitter einen gelöschten Post wiederherstellen muss, in dem ein Nutzer ein Bild mit einer Szene der “Addams Family“ hochgeladen hatte. Das Bild zeigte zwar eine “Halsabschneider-Geste“ und stand in einem Kontext zu Corona-Maßnahmen, dennoch handele es sich nicht um einen Aufruf zur Tötung, entschied das Gericht. Vielmehr sei der Post von der Meinungsfreiheit gedeckt. Twitter wird gleichzeitig zur Freischaltung des zuvor suspendierten Nutzeraccounts verpflichtet. Eine ausführliche Urteilsbesprechung gibt es bei LTO.de.