Beschäftigtendatenschutz
Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz

Beschäftigtendatenschutz - Im digitalen Arbeitsumfeld fallen viele personenbezogene Daten der Beschäftigten an. Der Beschäftigtendatenschutz dient dabei der Regelung des speziellen Verhältnisses zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.

Rechte von ArbeitnehmerInnen im digitalen Arbeitsumfeld wahren – wir beraten Sie gerne!

Im digitalen Arbeitsumfeld fallen viele personenbezogene Daten der Beschäftigten an. Der Beschäftigtendatenschutz dient dabei der Regelung des speziellen Verhältnisses zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen und ist hauptsächlich in § 26 BDSG regelt.

Beschäftigtendatenschutz – wir beraten Sie zu folgenden Themen:

Eine Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis wirft viele Fragen auf, bei deren Klärung wir Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation umfassend und kompetent beraten. Dazu gehören:

  • Personaldatenmanagement,
  • Digitalisierung des Bewerbungsprozesses,
  • Einholen und Verwalten wirksamer Einwilligungen der (zukünftigen) Beschäftigten,
  • Social-Media-Guidelines für den Einsatz von Social Media in Ihrem Unternehmen,
  • Vertragsgestaltung beim Einkauf von IT- und Software-Lösungen,
  • Vermittlung zwischen Ihrer Institution und Betriebsrat bzw. Personalrat,
  • Kollektivvereinbarungen
  • Schulungen von MitarbeiterInnen,
  • … und vieles mehr.

Wir beraten Sie gerne – sprechen Sie uns an!