Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)
Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Externe Datenschutzbeauftragte (DSB)

Ex­ter­ne Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und Organisationen aller Branchen, Arztpraxen, Kliniken und Kanzleien. Ihr/Ihre PartnerInnen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des sonstigen Datenschutzrechts. Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir in Kassel, hessen- und deutschlandweit für Sie da! 

Ex­ter­ne Datenschutzbeauftragte für Unternehmen und Organisationen aller Branchen, Arztpraxen, Kliniken und Kanzleien. Ihr/Ihre PartnerInnen für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des sonstigen Datenschutzrechts. Als externe Datenschutzbeauftragte sind wir in Kassel, hessen- und deutschlandweit für Sie da!

Externe Datenschutzbeauftragte (DSB) in Kassel, Hessen und deutschlandweit

Als externe Datenschutzbeauftragte (DSB) sorgen wir in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihnen für die Umsetzung der Datenschutzregelungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation. Widmen Sie sich Ihrer Kerntätigkeit und überlassen Sie uns die Sorge um die Organisation, Dokumentation und Einhaltung der Erfordernisse zum Schutz personenbezogener Daten.

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bieten wir Unternehmen und Organisationen aller Größen und Branchen qualifizierten, lösungsorientierten, wirtschaftlichen und praxisgerechten Datenschutz. Wir sind kassel-, hessen- und deutschlandweit für Sie da und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Konzepte und Lösungen.

Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein externer Dienstleister, der von einem Unternehmen oder einer Organisation als verantwortliche Person für den Datenschutz benannt wird. Es handelt sich also – anders als bei einem internen Datenschutzbeauftragten – nicht um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder der Organisation. Rechtliche geregelt ist der externe Datenschutzbeauftragte in Art. 37 ff. DSGVO.

Wir sorgen für Sie für die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Geschieht dies in einem Unternehmen, so ist vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Rede. Dieser muss von jedem Unternehmen oder jeder Organisation besetzt werden, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Ob die Bestellung des Datenschutzbeauftragten intern oder extern realisiert wird, kann jedes Unternehmen selbst entscheiden.

Eine ganzheitliche datenschutzrechtliche Beratung ist aufgrund der seit Geltungsbeginn der DSGVO erheblich angehobenen Bußgeldsummen, der Verpflichtung zur Selbstanzeige (vgl. Art. 33 DSGVO) und teilweise gravierender Reputationsschäden immens wichtig. Aufgrund unseres Beratungskonzepts und unserer Qualifikationen stellen wir den Datenschutz bei Ihnen sicher und sorgen so für eine nachhaltige Minimierung des Haftungs- und Bußgeldrisikos.

Was wir für Sie tun können

Unsere RechtsexpertInnen übernehmen für Sie als externe Datenschutzbeauftragte unter anderem folgende Aufgaben und Funktionen:

  • Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben,
  • Externe Anlaufstelle für Betroffene,
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, sowie
  • Unterstützung und Überwachung bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da!