Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung Ihrer rechtlichen Pflichten gegenüber KundInnen, BürgerInnen oder NutzerInnen.
Die Rechte der betroffenen Personen sind ein zentrales Instrument der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um informationelle Selbstbestimmung und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Ihre Geltendmachung ist aus unternehmerischer Sicht besonders ernst zu nehmen, da ihre Nichtbeachtung hohe Bußgelder oder einen Reputationsverlust für Ihr Unternehmen zur Konsequenz haben kann.
Betroffenenrechte der DSGVO
Die DSGVO räumt betroffenen Personen verschiedene Rechte ein, wie etwa ein Recht auf Transparenz, auf Information und Auskunft, auf Berichtigung und Löschung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Recht der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen. Ihre Pflicht als Unternehmen ist es, effektive Möglichkeiten zur Geltendmachung all dieser Betroffenenrechte sicherzustellen. Die Etablierung strukturierter Prozesse ist deshalb unabdingbar.
Was wir für Sie tun können
Unsere ExpertInnen unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer Pflichten bezogen auf die Rechte der betroffenen Person. Ihre Vorteile dabei auf einen Blick:
- Unsere RechtsexpertInnen reagieren rechtssicher und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen für Sie auf die Geltendmachung von Betroffenenrechten.
- Wir stellen Ihnen rechtssichere Templates bereit, die sie bezogen auf einen standardisierten Umgang mit der Geltendmachung von Betroffenenrechte einsetzen können.
- Sie sparen dadurch Zeit und Kosten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!