Anonymisierung von Patientendaten
Anonymisierung von Patientendaten

Anonymisierung von Patientendaten

Was das Labor pseudonymisiert, kann für dritte Dienstleister anonym sein. So die Kurzzusammenfassung der Studie unserer geschäftsführenden Gesellschafter Johannes und Geminn.

Die Studie wurde in in der Fachzeitschrift Medizinrecht veröffentlicht (MedR 2023, 368 – https:// doi.org/10.1007/s00350-023-6458-0 ). Sie betrachtet anhand eines Fallbeispiels, das datenschutzrechtliche Problem der Weitergabe von Daten an Dritte zu Analysezwecken. Medizinische Diagnostik findet oft in einem Netzwerk statt. Proben oder Gesundheits(roh)daten werden von Ärztinnen und Ärzten erhoben und von diesen an Fremdlabore zur Diagnostik weitergeleitet. Diese Labore bedienen sich dann oft weiterer Dienste, um Verfahren zu beschleunigen oder Ergebnisse zu verbessern (Dritte). Der Beitrag betrachtet die datenschutzrechtlichen Implikationen dieses Vorgehens aus der Perspektive eines Fallbeispiels aus der Blutbildanalyse (I.) und eines entsprechenden Systemaufbaus zur Datenübermittlung (II.). Die rechtliche Bewertung (III.) fokussiert sowohl darauf, ob eine Anonymisierung als Verarbeitungsvorgang erlaubnispflichtig ist (1.) als auch darauf, ob eine Pseudonymisierung gegenüber Dritten eine anonymisierende Wirkung haben kann (2.). Im Anschluss wird knapp auf weitere datenschutzrechtliche Pflichten eingegangen (IV.).