EDSA zu Mindestanforderungen von Cookie-Bannern
EDSA zu Mindestanforderungen von Cookie-Bannern

EDSA zu Mindestanforderungen von Cookie-Bannern

Die Ausgestaltung von Cookie-Bannern – oder besser: Consent-Manager – kommt nach wie vor einem Wildwuchs gleich. Ob Unkenntnis oder bewusste Umgehung – oft versuchen Webseiten-Betreiber durch die Ausgestaltung ihrer Consent-Manager möglichst viele Cookies zu setzen und Nutzer ohen deren Wissen zu tracken. Nach zahlreichen Beschwerden der österreichischen Datenschutzorganisation Noyb (none of your business) bei einer Vielzahl von Aufsichstbehörden hat der EDSA eine Task Force „Cookie-Banner“ eingesetzt. Im Januar 2023 hat diese einen vorläufigen Bericht über Ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit Mindestanforderungen für Cookie-Banner veröffentlicht.

Unwirksamkeit des Cookie-Banner?

Einigung konnte über folgende Punkte erzielt werden, deren Vorliegen zur Unwirksamkeit der Einwilligung führen:

  • Fehlende Möglichkeit, die Ablehnung der Einwilligung auf derselben Ebene wie die Zustimmung zu geben
  • Vorausgewählte Opt-in-Boxen
  • In Fließtext eingebettete Links zum Widerspruch ohne optische Hervorhebung
  • Links zum Widerspruch nur außerhalb des Consent-Managers
  • Fälschlich als „notwendig“ deklarierte Cookies
  • fehlende Schaltfläche, um die Einwilligung zu widerrufen.

Keine einheitliche Stellungnahme liegt vor zu den Fragen zum Einsatz irreführender Farben und Kontraste von Schaltflächen im Consent-Manager sowie zur Frage, was eine gut sichtbare und standardisierte Position für den Widerruf der Einwilligung ist.

Rechtsverbindlich ist die Stellungnahme nicht, werden aber erfahrungsgemäß in der Praxis bei Behördenentscheidungen als Auslegungshilfe genutzt.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Ihr genutzer Cookie-Banner bzw. Consent-Manager den Vorgaben des EDSA entspricht, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ausführlich.