Dokumentationspflichten
Dokumentationspflichten

Dokumentationspflichten

datenschutzkonzept

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält eine Reihe von Pflichten zur Dokumentation, die im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden dem Nachweis der Einhaltung der Vorgaben aus der DSGVO dienen. 

Dokumentationspflichten nach DSGVO

Vorgaben zur Dokumentation enthält die DSGVO an vielen Stellen, vor allem im Kontext von: 

  • Rechenschaftspflicht,
  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung,
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten,
  • Informationspflichten,
  • Technische und Organisatorische Maßnahmen,
  • Auftragsverarbeitung,
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten,
  • Datenschutz-Folgenabschätzung,
  • Benennung eines Datenschutzbeauftragten, sowie
  • Datenübermittlung in Drittländer.

Was wir für Sie tun können

Das Herzstück der Dokumentationspflichten ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), auch Verarbeitungsverzeichnis genannt. Ihre zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde kann Sie jederzeit auffordern, ihr alle datenschutzrechtlichen Dokumente und Nachweise zu übersenden, damit die Behörde aus der Ferne die Datenschutzkonformität überprüfen kann. In der Regel wird zumindest das VVT angefordert.  

Unsere RechtsexpertInnen unterstützen Sie bei der Erstellung, Anpassung und Überprüfung Ihrer datenschutzrechtlichen Dokumente. Sprechen Sie uns gerne an.