Datenrecht Beratungsgesellschaft
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Pokémon, Augmented Reality und die Verschleierung von Positionsdaten

Das interaktive Augmeted Reality-Spiel Pokémon Go ist insbesondere datenschutzrechtlich bedenklich. Der Erfolg des Spiels verdeutlicht die Notwendigkeit für die technische und rechtliche Fortbildung auf dem Gebiet des Datenschutzes von Positionsdaten. Zu diesen zählen auch Standortdaten i. S. d. TKG und der DS-GVO. Prinzipien der Datenminimierung (s. Art. 5 Absatz 1 lit. b DS-GVO), Datensparsamkeit und Pseudonymisierung lassen sich im Kontext von Positionsdaten effektiver durch Elemente der „Unschärfe“ und Positionsdatenverschleierung verwirklichen.