Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) ist mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Es beinhaltet Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz bei Telekommunikations- und bei Telemediendiensten und ersetzt die datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG). In seinem neuem Beitrag in der Onlinezeitschrift LRZ gibt unserer geschäftsführender Gesellschafter Paul C. Johannes einen Überblick über den Anwendungsbereich und die Regelungsinhalte des neuen TTDSG. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die neuen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen (insb. durch Cookies) gelegt. Siehe www.lrz.legal/2022Rn757